{"version":"1.0","provider_name":"Verein zur Erhaltung der Erl\u00f6serkirche e.V.","provider_url":"https:\/\/erloeserkirche-potsdam-erhaltung.de\/en","author_name":"mail@simonglaeve.de","author_url":"https:\/\/erloeserkirche-potsdam-erhaltung.de\/en\/author\/mailsimonglaeve-de\/","title":"Satzung - Verein zur Erhaltung der Erl\u00f6serkirche e.V.","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"pFqxO5BNsJ\"><a href=\"https:\/\/erloeserkirche-potsdam-erhaltung.de\/en\/satzung\/\">Statutes<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/erloeserkirche-potsdam-erhaltung.de\/en\/satzung\/embed\/#?secret=pFqxO5BNsJ\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;Satzung&#8221; &#8212; Verein zur Erhaltung der Erl\u00f6serkirche e.V.\" data-secret=\"pFqxO5BNsJ\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/erloeserkirche-potsdam-erhaltung.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n<\/script>","description":"Verein zur Erhaltung der Erl\u00f6serkirche Potsdam Satzung Zur Satzung Satzung des Vereins zur Erl\u00f6serkirche Potsdam e.\u00a0V. Verein zur Erhaltung der Erl\u00f6serkirche Potsdam Satzung Stand 11. Juni 2026 \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eVerein zur Erhaltung der Erl\u00f6serkirche Potsdam e.V.\u201c (2) Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam \u00a7 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt kirchliche Zwecke im Sinne des \u00a7 54 Abgabenordnung. durch die F\u00f6rderung der Evangelischen Erl\u00f6serkirchengemeinde Potsdam, Pfarramt, Nansenstra\u00dfe 6, 14471 Potsdam Dieser Zweck wird verwirklicht durch &#8211; Erhalt des Geb\u00e4udes der Evangelischen Erl\u00f6serkirche Potsdam, Nansenstra\u00dfe; &#8211; die F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung der der Innenrenovierung a) des Kirchengeb\u00e4udes b) des im Gemeindehaus Nansenstra\u00dfe 5 gelegenen gro\u00dfen Gemeindesaals, des Lutherzimmers und der angrenzenden K\u00fcche sowie c) des im Pfarrhaus Nansenstra\u00dfe 6 gelegenen Konfirmandensaals und der auch teilweisen Wiederherstellung der Wandgem\u00e4lde in der ehemaligen Kapelle &#8211; jeweils einschlie\u00dflich gegebenenfalls damit einhergehender erforderlicher technischer Erneuerungen &#8211; die F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung der Gestaltung des das Kirchengeb\u00e4ude umgebenden Kirchgartens einschlie\u00dflich der Skulpturen uns Kunstwerke im Au\u00dfenbereich und an der Au\u00dfenhaut der genannten Geb\u00e4ude; &#8211; die Beschaffung der hierf\u00fcr erforderlichen Mittel. Der Verein sucht diesen Zweck insbesondere zu erreichen durch: &#8211; Erhebung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen; &#8211; Entgegennahme von Spenden; &#8211; Vortr\u00e4ge, Ausstellung und Informationsveranstaltungen;- Benefizkonzerte und -m\u00e4rkte; &#8211; Herstellung und Verkauf von Druckerzeugnissen, die im Zusammenhang mit dem F\u00f6rderzweck stehen Der Verein verfolgt die Satzungszwecke unter Ber\u00fccksichtigung kirchlich anerkannter ethischer Gesichtspunkte. Er arbeitet eng mit dem Gemeindekirchenrat der Erl\u00f6serkirchengemeinde Potsdam zusammen. \u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. \u00a7 4 Vereinsjahr Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 5 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereines k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen und schriftlich ihren Beitritt erkl\u00e4ren. (2) \u00dcber die Aufnahme der Mitglieder beschlie\u00dft der Vorstand. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern und die festgesetzten Beitr\u00e4ge p\u00fcnktlich zu entrichten. (4) Der Verein hat &#8211; Ordentliche Mitglieder; &#8211; Ehrenmitglieder.Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung nat\u00fcrliche Personen ernennen, die sich um den Vereinszweck besonders verdient gemacht haben. (5) Die Mitglieder haben kein Anrecht auf Vereinsverm\u00f6gen. (6) Die Mitgliedschaft endet: a) durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres; b) mit dem Tod des Mitglieds; c) bei Personenvereinigung bzw. der juristischen Personen mit deren Aufl\u00f6sung; d) durch Ausschluss aus dem Verein aus wichtigem Grund. (7) Ein Mitglied, das in erheblichem Ma\u00df gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen oder seine Pflichten aus der Vereinssatzung verletzt hat, insbesondere trotz Mahnung seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr zwei aufeinander folgende Termine nicht gezahlt hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung; bis dahin ruhen die Rechte des ausgeschlossenen Mitglieds. \u00a7 6 Mitgliedsbeitrag \u00dcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung \u00a7 7 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind 1. Der Vorstand 2. Die Mitgliederversammlung (2) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte ehrenamtlich und erh\u00e4lt lediglich den Ersatz seiner Barauslagen \u00a7 8 Der Vorstand (1) Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus f\u00fcnf Personen: &#8211; Dem\/der Vorsitzenden- dem\/der Stellvertreter\/in des\/der Vorsitzenden &#8211; dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in &#8211; dem\/der Schatzmeisterin &#8211; sowie einem\/einer Beisitzer\/in (2) Drei Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt; zwei Mitglieder werden vom Gemeindekirchenrat der Erl\u00f6serkirchengemeinde vor der Wahl der von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Vorstandsmitglieder benannt. Es kann mit der Wahl der von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Vorstandsmitglieder zugleich eine Funktion im Vorstand \u00fcbertragen werden. (3) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt zwei Jahre, sie beginnt mit der Annahme der Wahl bzw. der Delegierung durch den Gemeindekirchenrat und endet mit der Annahme der Wahl durch die zwei Jahre sp\u00e4ter gew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder bzw. die zwei Jahre sp\u00e4ter durch den Gemeindekirchenrat delegierten Vorstandsmitglieder, fr\u00fchestens jedoch einen Monat vor Ablauf der regul\u00e4ren Amtsperiode des amtierenden Vorstandes Scheidet ein von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hltes Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, w\u00e4hlt der verbleibende gesamte Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes. Scheidet ein vom Gemeindekirchenrat delegiertes Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so hat der Gemeindekirchenrat unverz\u00fcglich f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied zu delegieren. Das neu gew\u00e4hlte bzw. neu delegierte Vorstandsmitglied nimmt f\u00fcr den Rest der Amtszeit die Funktion des vorzeitig ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds ein. (4) Der\/die Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstandes vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB. (5) Der Vorstand hat folgende Aufgaben: &#8211; Vorbereitung der Einberufung und der Tagesordnung der Mitgliederversammlung# &#8211; Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung; &#8211; Erstellung eines Jahresberichtes; &#8211; Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern; &#8211; F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte, (6) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Beschlussfassungen des Vorstandes \u00a7 9 Abs. 1 Satz 1 bis 3, 5und 6, Abs. 3 und 5 entsprechend, wobei die Ladung des Vorstands durch den\/die Vorstandsvorsitzende\/n, in seinem Verhinderungsfall durch den\/die stellvertretende\/n Vorsitzende\/n erfolgt. \u00a7 9 Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vom Vorstandsvorsitzenden, im Verhinderungsfall von dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden einzuberufen. Der Vorstandsvorsitzende ist berechtigt, jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert. Die Mitgliederversammlung ist ebenfalls einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins muss eine eigene, zu diesem Zweck einberufene au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt dem Verein mitgeteilte Anschrift oder per E-Mail an die zuletzt dem Verein mitgeteilte","thumbnail_url":"https:\/\/erloeserkirche-potsdam-erhaltung.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/erloeserkirche_von_nw_andreas_fink-19-1.jpg","thumbnail_width":1840,"thumbnail_height":1060}